Renovieren nach dem Auszug: Was Mieter wirklich müssen

Renovieren nach dem Auszug: Was Mieter wirklich müssen

Immer wieder sorgt der Auszug aus einer Wohnung für Diskussionen: Muss man wirklich streichen, tapezieren oder Schönheitsreparaturen durchführen? Im ImmoGotha Ratgeber erfährst du, was Mieter in Gotha tatsächlich tun müssen – und wann der Vermieter in der Pflicht ist.

Renovieren – was bedeutet das überhaupt?

Im Mietrecht wird zwischen Schönheitsreparaturen und größeren Instandhaltungsarbeiten unterschieden. Schönheitsreparaturen sind kleinere Maßnahmen wie das Streichen von Wänden, Heizkörpern oder Türen. Alles, was darüber hinausgeht (z. B. Bodenbeläge erneuern), fällt in die Verantwortung des Vermieters.

Was gilt rechtlich in Deutschland?

Grundsätzlich gilt: Mieter müssen nur renovieren, wenn das im Mietvertrag wirksam vereinbart ist. Dabei gibt es jedoch einige Einschränkungen, die Gerichte immer wieder betonen:

  • Klauseln mit festen Fristen („alle 3 Jahre streichen“) sind unwirksam.
  • Wenn die Wohnung beim Einzug nicht renoviert war, muss der Mieter beim Auszug in der Regel nicht renovieren.
  • Pflichten zum Weißstreichen sind ungültig – der Mieter darf neutrale Farben wählen.

Das heißt: Wer beim Einzug bereits abgenutzte Wände oder Böden hatte, darf die Wohnung meist auch unrenoviert zurückgeben. Nur bei starker Abnutzung oder wenn du die Wände farbig gestrichen hast, kann eine Pflicht zur Wiederherstellung bestehen.

Was bedeutet das für Mieter in Gotha?

Auch in Gotha gilt das deutsche Mietrecht. Dennoch solltest du einige Punkte beachten, um spätere Diskussionen zu vermeiden:

  • Mache beim Einzug Fotos von allen Räumen und bewahre sie auf.
  • Halte den Zustand der Wohnung bei der Übergabe schriftlich fest.
  • Wenn du farbig gestrichen hast, bringe die Wände vor dem Auszug in neutrale Töne zurück.

Bei Unsicherheiten hilft der Mieterverein Gotha oder die Verbraucherzentrale Thüringen, um deinen Mietvertrag zu prüfen.

Typische Irrtümer rund ums Renovieren

  • „Ich muss immer streichen“ – falsch, nur wenn es vertraglich gültig vereinbart ist.
  • „Der Vermieter darf die Kaution einbehalten, wenn ich nicht streiche“ – nur, wenn wirklich ein Schaden vorliegt.
  • „Unrenoviert übergeben geht nicht“ – doch, wenn die Wohnung bei Einzug schon so war.

Fazit

Renovieren nach dem Auszug ist keine Pflicht für jeden Mieter. Prüfe immer, was im Vertrag steht und wie der Zustand beim Einzug war. Mit einem sauberen Übergabeprotokoll und Fotos bist du auf der sicheren Seite. Wer möchte, kann für kleine Reparaturen oder Malerarbeiten regionale Dienstleister aus Gotha beauftragen – so bleibt der Auszug stressfrei.

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